Schulabschlüsse an der Berufsschule

Gesetzliche Grundlagen:

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO)

Schulordnung über die Mittelschulen in Bayern (MSO)

 

Folgende Schulabschlüsse können über die Berufsschule erworben werden:

 1. Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule

Eine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, (u. a.) wer

  1. die Berufsschule erfolgreich besucht hat oder
  2. ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat.
 
 2. Mittlerer Schulabschluss

Der Mittlere Schulabschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule verliehen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notenschnitt vom mindestens 3,0
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts

 

Möglichkeiten zum Nachwies ausreichender Englischkenntnisse für den Mittleren Schulabschluss an der Berufsschule:

  • Note 4 im Abschlusszeugnis der Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss/Mittelschulabschluss)
  • Note 4 im Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Note 4 bei nachträglicher externer Quali-Prüfung nur im Fach Englisch
  • Note 4 im Jahreszeugnis der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums, einer Realschule oder einer Wirtschaftsschule

Es wird der Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts zugrunde gelegt.

Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes KMK- Zertifikat.

 

Härtefälle:

In Ausnahmefällen kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch anerkannt werden.

 

 3. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss

Der Qualifizierte berufliche Bildungsabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss und wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben wurde. (vgl. Art. 7a, Abs 5 BayEUG)

 

Voraussetzungen:

  • ausreichende Leistungen in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen
  • Durchschnittsnote von mindestens 3,00 in der Abschlussprüfung der Berufsausbildung (bei IHK, HWK)
  • qualifizierender Abschluss der Mittelschule
     

 

Weitere Informationen über:

Mein Bildungsweg: Der Online-Wegweiser des Bildungssystems in Bayern. Mit virtueller Infografik:

 www.mein-bildungsweg.de