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Zugangsvoraussetzungen und Probezeit
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für die Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen zu werden:
- zumindest ein erfolgreicher Mittelschulabschluss
- gesundheitliche und persönliche Eignung
- gute Deutschkenntnisse
Informationen, wie Sie entsprechende Nachweise erbringen können, finden Sie unter "Informationen zur Anmeldung".
Das erste Schulhalbjahr der 10. Jahrgangsstufe gilt als Probezeit. Die Probezeit ist gemäß § 27 (3) BFSO v. 11. März 2015 nicht bestanden, wenn
1. (…) bei einer Würdigung der Leistungen nicht damit gerechnet werden kann, dass das Ziel der Berufsfachschule erreicht wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit in einem Vorrückungsfach mit der Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern mit der Note 5 zu bewerten sind und keine Umstände vorliegen, die bessere Leistungen wahrscheinlich machen.
oder
2. die Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung mit der Note 6 bewertet sind;
oder
3. die fachpraktische Ausbildung (§ 38) aus einem von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretendem Grunde nicht durchgeführt werden kann.