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Informationen zur Anmeldung
Die Anmeldung für das neue Schuljahr 2025/26 ist bereits möglich.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse zu der Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger.
Für die Zulassung zu diesem Ausbildungsberuf benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Bestätigung durch Hausarzt oder Kinderarzt)
- Nachweis über eine Praktikumsstelle (Bescheinigung über die Einrichtung oder ggf. übergeordnete Stelle) bis spätestens Ende Juli; liegt keine geeignete Praktikumsstelle vor, erfolgt die Zuteilung durch die Berufsfachschule.
- Geburtsurkunde (Vorlage des Originals im Sekretariat und Abgabe der Kopie) bis spätestens Ende Juli
- Lebenslauf, tabellarisch (unterschrieben)
- Zwischen- / Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
- Abschlusszeugnis (Mindestvoraussetzung: Erfolgreicher Mittelschulabschluss)
- Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse (B2 Niveau) in Wort und Schrift bei Bewerbern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch
Außerdem sind für die Tätigkeit in der Praktikumsstelle folgende Unterlagen notwendig:
- Rücklauf zum Informationsschreiben nach der Biostoffverordnung (Bestätigung durch Hausarzt oder Kinderarzt)
- Rücklauf zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Bestätigung durch das zuständige LRA) bis spätestens Ende Juli
- Vorlage eines der folgenden Nachweise im Sinne des Masernschutzgesetzes bis spätestens Ende Juli:
- Nachweis über 2 Masernimpfungen
- ärztliche Bescheinigung, die eine Immunität gegen Masern bestätigt
- ärztliche Bescheinigung, welche beinhaltet, dass durch eine dauerhafte medizinische Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
- Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, welche besagt, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität, dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde
- Amtl. erweitertes Führungszeugnis (Zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate (BFSO §5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1))
Beachten Sie folgende Hinweise:
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege ab September müssen alle genannten Unterlagen bis spätestens Ende Juli in der Schulverwaltung der Staatlichen Berufsschule Eichstätt, Burgstraße 22, 85072 Eichstätt vorliegen. Sollten die Unterlagen nicht vollständig vorliegen ist eine Aufnahme nicht möglich!
Bitte reichen Sie sobald wie möglich das Anmeldeformular ein, auch wenn Ihnen die anderen Unterlagen noch nicht vorliegen. Nur mit dem Anmeldeformular können Sie auf die Liste aufgenommen werden.
Die aktuellen Öffnungszeiten der Schulverwaltung entnehmen Sie bitte der Homepage.
Die Berufsfachschule kann im Einzelfall weitere Nachweise zum schulischen und beruflichen Werdegang fordern. Weitere Regelungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren trifft die Berufsfachschule.
Die endgültige Zulassung zum Ausbildungsberuf zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger erfolgt nach erfolgreich bestandener Probezeit.
Die folgenden Formulare stehen für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit: