Informationen zur Anmeldung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse zu der Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger.

Für die Zulassung zu diesem Ausbildungsberuf benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Bestätigung durch Hausarzt oder Kinderarzt): Ausstellungsdatum Mai - Juli
  • Nachweis über eine Praktikumsstelle (Bescheinigung über die Einrichtung oder ggf. übergeordnete Stelle) bis spätestens Ende Juli
  • Geburtsurkunde (Vorlage des Originals im Sekretariat und Abgabe der Kopie) bis spätestens Ende Juli
  • Lebenslauf, tabellarisch (unterschrieben)
  • Zwischen- / Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
  • Abschlusszeugnis (Mindestvoraussetzung: Erfolgreicher Mittelschulabschluss)
  • Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift bei Bewerbern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch
  • ggf. Abmeldebescheinigung der Mittelschule

 

Außerdem sind für die Tätigkeit in der Praktikumsstelle folgende Unterlagen notwendig:

  • Rücklauf zum Informationsschreiben nach der Biostoffverordnung (Bestätigung durch Hausarzt oder Kinderarzt): Ausstellungsdatum Mai - Juli
  • Rücklauf zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Bestätigung durch das zuständige LRA) bis spätestens Ende Juli
  • Vorlage eines der folgenden Nachweise im Sinne des Masernschutzgesetzes bis spätestens Ende Juli:
    • Nachweis über 2 Masernimpfungen
    • ärztliche Bescheinigung, die eine Immunität gegen Masern bestätigt
    • ärztliche Bescheinigung, welche beinhaltet, dass durch eine dauerhafte medizinische Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf
    • Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, welche besagt, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität, dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde
  • Amtl. erweitertes Führungszeugnis: Ausstellungsdatum Mai bis Juli

 

Beachten Sie folgende Hinweise:

Für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege ab September müssen alle genannten Unterlagen bis spätestens Ende Juli in der Schulverwaltung der Staatlichen Berufsschule Eichstätt, Burgstraße 22, 85072 Eichstätt vorliegen.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Schulverwaltung entnehmen Sie bitte der Homepage.

Die endgültige Zulassung zum Ausbildungsberuf zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger erfolgt nach erfolgreich bestandener Probezeit.

 

Die folgenden Formulare stehen für Sie auf unserer Homepage zum Download bereit: