Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

 

Für Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe besteht Beförderungspflicht, das heißt, der Landkreis trägt die Kosten für den Schulweg.
Voraussetzung:

  • die Berufsfachschule für Kinderpflege Eichstätt ist die nächstgelegene Schule und
  • liegt weiter als 3 km vom Wohnort entfernt.

 

Den Erfassungsbogen zur Beantragung der Fahrkarte finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ihres Wohnortes.

 

Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe haben einen Kostenerstattungsanspruch. Die Erstattung der Kosten für die gekauften Fahrkarten kann ab Ende des Schuljahres (spätestens aber zum 31.10.) beantragt werden.
Voraussetzung ist

  • die Berufsfachschule für Kinderpflege Eichstätt ist die nächstgelegene Schule und
  • liegt weiter als 3 km vom Wohnort entfernt.

 

Bitte beachten Sie, dass nur die günstigste Fahrkarte erstattet wird und eine Familienbeteiligung besteht (im Schuljahr 2022/2023 sind dies 490 €), sofern keine Befreiung (z.B. für Familien mit mindestens 3 Kindern, Sozialgeldbezug, Leistungen zur Grundsicherung) hiervon vorliegt.
Anträge finden Sie auf der Webseite des Landkreises (Bürgerservice -> Formulare -> Buchstabe F)

 

Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen zum Erwerb des Deutschlandtickets berechtigt.

Für weitere Informationen steht das Team der Schülerbeförderung des Landrastamts gerne zur Verfügung:

Frau Endrich: Tel.: 08421/70-175, E-Mail: patricia.endrich@lra-ei.bayern.de, (Zi.-Nr. 02/R2)

Herr Nuber: Tel.: 08421/70-262, E-Mail: peter.nuber@lra-ei.bayern.de, (Zi.-Nr. 02/R2)