Finanzielle Unterstützungsmöglichkeit

 

BAföG für SchülerInnen

Grundsätzlich können SchülerInnen, die über eine Berufsfachschule für Kinderpflege einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen wollen, Schüler-BAföG erhalten.

Ob und wie viel BAföG monatlich gezahlt wird, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.

Geld erhält man ab dem Monat der Antragstellung, für die Monate vorher gibt es kein BAföG, auch wenn die Ausbildung schon vorher begonnen wurde. Es lohnt sich also, den BAföG-Antrag sofort im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen.

Auskünfte bezüglich der Förderfähigkeit dieser Ausbildungsstätten erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Die Zuständigkeit richtet sich ebenfalls nach dem Wohnort der Eltern bzw. wenn die Eltern in verschiedenen Bezirken wohnen, nach dem Wohnort des/der SchülerInnen.

 

 

Kontakt:

 

Landratsamt Eichstätt

Residenzplatz 1

85072 Eichstätt

Tel.: 08421/ 70–0

Sachgebiet 35 Kommunalaufsicht und Ausbildungsförderung

Tel.: 08421/70–1620 oder 08421/70–1621

 

Stadt Ingolstadt

Schulverwaltungsamt - Ausbildungsförderung

Ludwigstraße 30/II.

85049 Ingolstadt

Telefon: 0841 305-2755

Fax: 0841 305-2719