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Finanzielle Unterstützungsmöglichkeit
BAföG für SchülerInnen
Grundsätzlich können SchülerInnen, die über eine Berufsfachschule für Kinderpflege einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen wollen, Schüler-BAföG erhalten.
Ob und wie viel BAföG monatlich gezahlt wird, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.
Geld erhält man ab dem Monat der Antragstellung, für die Monate vorher gibt es kein BAföG, auch wenn die Ausbildung schon vorher begonnen wurde. Es lohnt sich also, den BAföG-Antrag sofort im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen.
Auskünfte bezüglich der Förderfähigkeit dieser Ausbildungsstätten erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Die Zuständigkeit richtet sich ebenfalls nach dem Wohnort der Eltern bzw. wenn die Eltern in verschiedenen Bezirken wohnen, nach dem Wohnort des/der SchülerInnen.
Kontakt:
Landratsamt Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Tel.: 08421/ 70–0
Sachgebiet 35 Kommunalaufsicht und Ausbildungsförderung
Tel.: 08421/70–1620 oder 08421/70–1621
Stadt Ingolstadt
Schulverwaltungsamt - Ausbildungsförderung
Ludwigstraße 30/II.
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-2755
Fax: 0841 305-2719