Facharbeiter-/Gesellenprüfungen zum Industrie- und Feinwerkmechaniker

Die Prüfungen erstrecken sich jeweils über einen Kenntnis-/Theorieteil und einen praktischen Teil; weiterhin handelt es sich um sog. „gestreckte Prüfungen“ – Teil 1 findet zwischen dem 18. und 21. Ausbildungsmonat statt, Teil 2 zum Ende der Ausbildungszeit.

Die gültigen neuen Prüfungsordnungen sehen weiterhin vor, dass die Prüfungen Teil 1 (vormals Zwischenprüfungen) zum Gesamtergebnis mitherangezogen werden.

Für die Auszubildenden zum Industriemechaniker zählt die Prüfung Teil 1 40%, für die Auszubildenden zum Feinwerkmechaniker 30%.