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Facharbeiter-/Gesellenprüfungen zum Industrie- und Feinwerkmechaniker
Die Prüfungen erstrecken sich jeweils über einen Kenntnis-/Theorieteil und einen praktischen Teil; weiterhin handelt es sich um sog. „gestreckte Prüfungen“ – Teil 1 findet zwischen dem 18. und 21. Ausbildungsmonat statt, Teil 2 zum Ende der Ausbildungszeit.
Die gültigen neuen Prüfungsordnungen sehen weiterhin vor, dass die Prüfungen Teil 1 (vormals Zwischenprüfungen) zum Gesamtergebnis mitherangezogen werden.
Für die Auszubildenden zum Industriemechaniker zählt die Prüfung Teil 1 40%, für die Auszubildenden zum Feinwerkmechaniker 30%.