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Gestreckte Gesellenprüfung zum Anlagenmechaniker SHK
Für alle ab dem 01.08.2016 abgeschlossenen Ausbildungsverträge gilt eine neue Ausbildungs- und damit Prüfungsordnung (mit gestreckter Gesellenprüfung), d. h. die frühere Zwischenprüfung, jetzt Gesellenprüfung Teil 1 genannt, zählt mit bei der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildung.
Gesellenprüfung Teil 1 (Zum Ende des 2. Ausbildungsjahres)
Der Prüfungsbereich 1 umfasst einen schriftlichen Teil (ca. 1 Stunde) und einen praktischen Teil mit ca. 6 Stunden Arbeitszeit. Diese praktische Arbeitsaufgabe besteht aus der Herstellung eines Anlagenteiles (Rohrmontage) mit Elektroinstallation und dem Fachgespräch.
Er wird als Prüfungsbereich „Versorgungstechnik“ bezeichnet und zählt mit 30 % zur Gesamtprüfung.
Gesellenprüfung Teil 2 (Zum Ende der Ausbildung)
Der Prüfungsbereich 2 der Kundenauftrag umfasst Arbeitsplanung, Rohrmontage, Elektroinstallation, Gerätetechnik, sowie das Fachgespräch (insgesamt ca. 15 h), entspricht der früheren praktischen Gesellenprüfung und zählt 35 % zur Gesamtprüfung.
Die Bereiche 2 (Arbeitsplanung) mit 15 %, Bereich 3 (Systemanalyse und Instandhaltung) mit 10 % und Bereich 4 (Wirtschafts- und Sozialkunde) mit 10 % zu Gesamtprüfung bilden die frühere theoretische Gesellenprüfung.
Bei der Anmeldung zur GP Teil 2 müssen „Einsatzgebiete“ (Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klima-, Erneuerbare Energien und Umwelttechnik) ausgewählt werden, diese finden beim Kundenauftrag, der Arbeitsplanung und der Systemanalyse/ Instandhaltung Berücksichtigung.
Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn
- Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens „ausreichend“
- 2 von den 3 „schriftlichen“ Prüfungsbereichen (AP, Syst. u. Insth. / WiSo) mindestens „ausreichend“
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“
- im Gesamtergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“
In der Bildergalerie können Sie noch einige Impressionen von der Gesellenprüfung betrachten.